BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Strassenbauarbeiten sind in Mümliswil-Ramiswil auf der Balsthalerstrasse im Bereich Steinenbergweg bis Rickenbächliweg folgende Verkehrsbeschränkungen erforderlich:
– Im Baustellenbereich muss der Verkehr einspurig und mittels Lichtsignalanlage oder Verkehrsdienst geregelt werden.
– Die Ein-/Ausfahrten im Baustellenbereich werden zeitweilig behindert und für die örtlichen Bauarbeiten teilweise gesperrt. Die Sperrungen werden mittels Infoschreiben/Bauleitung den betroffenen Liegenschaften mitgeteilt.
– Die Bushaltestellen Kammfabrik werden gemäss Baufortschritt zeitweise verlegt.
Dauer: Dienstag, 6. April 2021 bis Freitag, 10. September 2021
Aufgrund der Witterungsverhältnisse kann sich der Endtermin verschieben.
Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 19. März 2021 mei/zea
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger