Verkehrsbeschränkung in Mümliswil-Ramiswil Im Zusammenhang mit der Sanierung Langenbruckstrasse

Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt die Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil:

Wegen Strassen- und Werkleitungsarbeiten an der Langenbruckstrasse sind folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

– Das Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (2.14) auf der Weihermattstrasse und der Rainmattstrasse (Teilstück Nord) wird vorübergehend aufgehoben.

– Auf der Weihermattstrasse, der Rainmattstrasse (Teilstück Nord), Sonnenrain und Feldstrasse gilt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.

– Auf den Strassen Sonnenrain und Feldstrasse gilt ein Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (2.14). Ausgenommen sind Zubringer.

Dauer: ca. Montag, 17. Juli 2023 bis ca. Freitag, 6. Dezember 2024

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Mümliswil-Ramiswil, 2. Juni 2023

Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil
Einwohnergemeinderat