Solothurn

Verkehrsbeschränkung in Mümliswil-Ramiswil Langenbruckstrasse Abschnitt Dorfstrasse (Limmernbrücke) bis Feldstrasse

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassen- und Werkleitungsarbeiten an der Langenbruckstrasse sind im erwähnten Abschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

– Der Verkehr wird während den Vorbereitungsarbeiten (beim Knoten Langenbruckstrasse / Limmernstrasse bis Einmündung Sonnenrain) einspurig geführt und mittels einer Lichtsignalanlage geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.

– Die Höchstgeschwindigkeit wird im Baustellenbereich auf 30 km/h reduziert.

– Die Ein-/Ausfahrten der Gemeindestrassen werden zeitweilig behindert.

Dauer: Montag, 12. Juni 2023 bis ca. Freitag, 14. Juli 2023

– Auf der Langenbruckstrasse im Abschnitt Feldstrasse bis Breitenhöchi (Kantonsgrenze BL) gilt ein allgemeines Fahrverbot (2.01) mit Hinweis «Zubringer mit Sonderbewilligung, Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anwohner gestattet».

– Im Bereich der einzelnen Bauetappen wird der betroffene Strassenabschnitt der Langenbruckstrasse vollständig gesperrt. – Die Ein-/Ausfahrten der Gemeindestrassen werden zeitweilig behindert und gesperrt.

– Die Erschliessung der Anwohner der privaten Liegenschaften erfolgt via den Sonnenrain und die Feldstrasse sowie die Rainmatt-, Weihermatt- und Sägereistrasse, andernfalls stehen Ersatzparkplätze zur Verfügung.

– Die Erschliessung der J. Roth AG Zimmerei-Sägerei für Lieferanten (Lastwagen) erfolgt via Balsthal–Langenbruck–Breitenhöchi. Die Lieferanten (Lastwagen) der J. Roth AG Zimmerei- Sägerei erhalten für das Befahren der Langenbruckstrasse zwischen Mümliswil und Langenbruck eine Sonderbewilligung.

Dauer: ca. Montag, 17. Juli 2023 bis ca. Freitag, 6. Dezember 2024

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Wangen bei Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 2. Juni 2023 lue/zea

Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler