BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Bauarbeiten an der Passwangstrasse sind im Bereich «Ungers Schilt» folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit wird im Baustellenbereich auf 50 km/h herabgesetzt.
– Der Verkehr wird im Baubereich einspurig geführt und mit einer Lichtsignalanlage geregelt.
Dauer: Montag, 22. Juli 2024 bis Ende Oktober 2024
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 11. Juli 2024 ngu/som
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler