BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Belagsarbeiten an der Passwangstrasse sind im erwähnten Abschnitt folgende Verkehrsbeschränkungen erforderlich:
– Im Baustellenbereich muss der Verkehr während den Vorbereitungsarbeiten einspurig mittels Lichtsignalanlage oder Verkehrsdienst geregelt werden. Die Geschwindigkeit wird von 80 km/h auf 50 km/h reduziert.
– Während den Hauptarbeiten wird der Abschnitt für jeglichen Verkehr gesperrt. Der Busbetrieb über die Passwangstrasse wird eingestellt. Busverbindungen Balsthal bis Ramiswil Dorf und Beinwil bis Neuhüsli sind sichergestellt.
Gesamtdauer: Montag, 19. Juni 2023 bis Freitag, 14. Juli 2023
Dauer der Vollsperrung: Montag, 10. Juli 2023, 5.00 Uhr bis Donnerstag, 13. Juli 2023, 5.00 Uhr
Bei ungünstiger Witterung können sich die Hauptarbeiten auf den nächstmöglichen Termin verschieben.
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Wangen bei Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 16. Juni 2023 str/zea
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler