BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Unterhaltsarbeiten an der Scheltenstrasse in Ramiswil sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Lokale Behinderungen, zeitweise mit Wartezeiten bis zu 15 Minuten
– Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 50 km/h verfügt.
Dauer:
Montag, 4. August 2025, bis Freitag, 5. September 2025
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen bei Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 24. Juli 2025, doe/fls
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler