BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Bauarbeiten an der Stützmauer und dem Bachdurchlass an der Scheltenstrasse (zwischen der Abzweigung Hinteres Guldenthal und der Abzweigung Neuhof) in Mümliswil-Ramiswil sind folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Die Höchstgeschwindigkeit wird im Baustellenbereich auf 50 km/h herabgesetzt
– Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich teilweise verengt
– Lokale Behinderungen
Dauer: Montag, 16. Mai 2022 bis Ende Oktober 2022
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 6. Mai 2022 ngu/zea
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger