Solothurn

Verkehrsbeschränkung in Mümliswil-Ramiswil Scheltenstrasse Stützmauer und Durchlass

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Bau- und Belagsarbeiten wird die Scheltenstrasse im Abschnitt zwischen Glashütte und Scheltenpass für jeglichen Verkehr gesperrt.

Dauer: Montag, 8. August 2022, 7.00 Uhr bis Donnerstag, 11. August 2022, 17.00 Uhr

Die Umfahrung erfolgt grossräumig via Balsthal – Welschenrohr – Crémines (in beiden Richtungen). Die Zufahrt bis zur Baustelle ist beidseitig gestattet. Die Arbeiten sind witterungsabhängig und können sich kurzfristig verschieben. Allfällige Verschiebungen werden auf den orangen Informationstafeln kommuniziert. Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Die amtliche Verfügung vom 6. Mai 2022 (Amtsblatt Nr. 18 vom 6. Mai 2022) betreffend Bauarbeiten zwischen der Abzweigung Hinteres Guldenthal und der Abzweigung Neuhof behält ihre Gültigkeit der Dauer bis Ende Oktober 2022.

Solothurn, 22. Juli 2022 ngu/som

Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger