BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Werkleitungs- und Belagssanierungsarbeiten sind im Abschnitt Dorfeinfahrt Nord bis Kreuzung Dorfstrasse folgende Verkehrsbeschränkungen erforderlich:
– Im Baustellenbereich muss der Verkehr einspurig mittels Lichtsignalanlage oder Verkehrsdienst geregelt werden. Die Zufahrten werden zeitweise eingeschränkt. Die betroffenen Anwohner werden frühzeitig informiert.
– Für die Belagsarbeiten muss die Neustrasse komplett gesperrt werden. Der genaue Sperrungstermin wird mittels Infotafeln bei den Strasseneinmündungen sowie mit einer neuen Verkehrsbeschränkung kommuniziert. Umleitungen werden signalisiert.
Dauer: Ab Montag, 24. Juni 2024 bis Freitag, 27. September 2024
Aufgrund der Witterungsverhältnisse kann sich der Endtermin verschieben.
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 20. Juni 2024 mei/fls
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler