Solothurn

Verkehrsbeschränkung in Neuendorf Neustrasse Dorfeinfahrt Nord bis Kreuzung Dorfstrasse

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Werkleitungs- und Belagsarbeiten an der Neustrasse in Neuendorf sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

– Der Verkehr wird innerhalb der verschiedenen Bauetappen teilweise einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.

– Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder gesperrt. Die betroffenen Anwohner werden frühzeitig mittels Infoschreiben informiert.

– Sollte für den Deckbelagseinbau eine Vollsperrung nötig sein, wird der genaue Sperrungstermin mittels Infotafeln bei den Strasseneinmündungen kommuniziert. Allfällige Umleitungen werden signalisiert.

Dauer:
Montag, 28. April 2025 bis Freitag, 6. Juni 2025

Aufgrund der Witterungsverhältnisse kann sich der Endtermin verschieben.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 24. April 2025 mei/fls

Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler