BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Belagsarbeiten an der Wolfwilerstrasse in Neuendorf sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Der Verkehr wird innerhalb der verschiedenen Bauetappen teilweise einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
– Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 50 km/h reduziert.
– Die Ein- und Ausfahrten der Forststrassen werden zeitweise eingeschränkt und/oder gesperrt.
– Die Durchfahrt für LKW ist gesperrt.
– Die Ausfahrt Äusserer Ägertenweg ist weiterhin für LKW gestattet.
Dauer:
Montag, 23. Juni 2025 bis Freitag, 4. Juli 2025
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen bei Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 18. Juni 2025 str/fls
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler