BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Aufgrund von Instandsetzungsarbeiten an der SBB-Überführung kommt es sowohl auf dem Autobahnzubringer der A1 als auch auf der Staadackerstrasse zu Verkehrbeschränkungen. Folgende Massnahmen sind erforderlich:
– Auf dem Autobahnzubringer der A1 wird der Verkehr an zwei Wochenenden im Oktober 2021 etappenweise einspurig mittels Lichtsignalanlage geführt.
– Die Staadackerstrasse wird an diesen zwei Wochenenden für den motorisierten Verkehr komplett gesperrt.
– Für Blaulichtorganisationen wird die Durchfahrt gewährleistet.
– Fussgängerinnen und Fussgänger können die Baustelle passieren.
– Velofahrerinnen und Velofahrer können das Velo durch die Baustelle schieben.
– Aus Sicherheitsgründen sind an diesen zwei Wochenenden kurzzeitige Totalsperrungen beider Strassen für jeglichen Verkehr für ca. 15 Minuten notwendig. Deshalb kann es zu kurzen Wartezeiten kommen. Es wird empfohlen, die Baustelle nach Möglichkeit grossräumig zu umfahren.
– In der Zeit zwischen den zwei Wochenenden besteht lediglich eine Höhenbeschränkung von 4,60 m.
Dauer:
Erstes Wochenende: Samstag, 9. bis Montag, 11. Oktober 2021,
zweites Wochenende: Samstag, 23. bis Montag, 25. Oktober 2021.
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit der NSNW AG, Sissach, dem Kreisbauamt II, Wangen bei Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 1. Oktober str/zea
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger 10243