BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978, verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Instandsetzungsarbeiten an der SBB-Überführung über den Autobahnzubringer A1 und über die Staadackerstrasse in Oensingen sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
Autobahnzubringer zur A1:
– Der Verkehr wird innerhalb der verschiedenen Bauetappen weiterhin zweispurig geführt und jeweils seitlich verschwenkt.
– Die Fahrspurbreiten betragen jeweils mindestens 3.25 m.
– Die Durchfahrtshöhe unter der Brücke bleibt unverändert.
– Die Höchstgeschwindigkeit wird im Baustellenbereich auf 50 km/h verfügt.
Staadackerstrasse:
– Der Verkehr wird innerhalb der verschiedenen Bauetappen zwischen dem Knoten Mühlefeldstrasse und der Einfahrt VEBO einspurig im Einbahnregime geführt.
– Das Einbahnregime erfolgt von der Mühlefeldstrasse in Richtung VEBO. Für die Gegenrichtung wird eine Umleitung eingerichtet.
– Von Süden her (vom VEBO-Knoten) sind Zubringer bis zur VEBO erlaubt, sofern dies seitens der Baustelle des VEBO-Knotens (ASTRA-Baustelle) möglich ist.
– Die Fahrbahnbreite im Einbahnbereich beträgt 3,25 m.
– Die Durchfahrtshöhe unter der Brücke bleibt unverändert.
– Die Höchstgeschwindigkeit wird im Baustellenbereich auf 30 km/h verfügt.
– Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende können die Baustelle passieren.
Dauer:
Dienstag, 10. Juni 2025, bis Mitte November 2025
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen bei Olten, der NSNW AG, Gebietseinheit VIII, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 5. Juni 2025 win/som
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler