Solothurn

Verkehrsbeschränkung in Oensingen Autobahnzubringer Ab Anschluss Oensingen Süd bis Lichtsignalanlage Äussere Klus

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassenbauarbeiten an der Strasse Autobahnzubringer in Oensingen sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

– Während den Vorarbeiten ab dem 15. Juli 2024 werden die Fahrspuren verengt.
– Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 50 km/h beschränkt.
– Für die Belagsarbeiten ab dem 22. Juli 2024 wird die Verkehrsführung im Einbahnregime geführt. Die beiden Anschlüsse Oensingen Nord werden gesperrt. Die Verkehrsführung aus dem Thal wird über die Lehngasse/Kreisel Solothurnstrasse (Stampfeli) umgeleitet. Die Zufahrt von der Autobahn A1 in Richtung Thal ist jederzeit gewährleistet. Die Zufahrt ins Thal ab Solothurn-/ Hauptstrasse H5 muss über den Kreisel Solothurnstrasse (Stampfeli)/Lehngasse erfolgen.
– Eine Umleitung wird signalisiert.
– Ausnahmetransporte müssen sich frühzeitig über die Befahrbarkeit informieren.

Dauer: Montag, 15. Juli 2024 bis Samstag, 27. Juli 2024

Aufgrund der Witterungsverhältnisse kann sich der Endtermin verschieben.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 11. Juli 2024 mem/gro

Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler