BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978, verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Werkleitungs- und Strassensanierungsarbeiten an der Hauptstrasse in Oensingen sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Der Verkehr wird im Baustellenbereich einspurig im Einbahnregime geführt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich zeitweise verengt.
– Das Einbahnregime erfolgt ab der Einmündung Zeughausstrasse bis Sternenweg in Fahrtrichtung Solothurn. Für die Gegenrichtung (Fahrtrichtung Olten) wird eine Umleitung eingerichtet.
– Die Höchstgeschwindigkeit wird im Baustellenbereich auf 30 km/h verfügt.
– Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder gesperrt.
Dauer:
Montag, 7. Juli 2025, bis Ende September 2025
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen. Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 3. Juli 2025, mem/fls
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler