Solothurn

Verkehrsbeschränkung in Oensingen Solothurnstrasse / Zubringer A1 Knoten Brüggmatt, Umgestaltung

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassenbauarbeiten an der Solothurnstrasse / Zubringer A1 sind im erwähnten Abschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

– Die Ein- und Ausfahrt des A1-Zubringers zur Solothurnstrasse wird gesperrt. Der provisorische Kreisel A1-Zubringer / Solothurnstrasse wird aufgehoben. Es wird eine Umleitung via Staadackerstrasse zur Einfahrt A1-Zubringer im VEBO Knoten und von der Abzweigung bei der Lichtsignalanlage Landi via Lehngasse / Kreisel Stampfeli signalisiert. Die Zufahrt der Anwohner wird durch die Baustelle bis auf wenige Tage während der Belagsarbeiten mit Behinderungen möglich sein.

– Der Fussgängerübergang über die Ein- und Ausfahrt des A1-Zubringers wird gesperrt. Die Fussgänger werden auf der Solothurnstrasse ab dem Gehweg Nord über die best. Fussgängerübergänge auf den Gehweg Süd zurückgeführt.

Dauer: Dienstag, 19. April bis Freitag 20. Mai 2022

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 8. April 2022 stj/zea

Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger