BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Strassenbauarbeiten an der Entlastungsstrasse sind im erwähnten Abschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt. Der Verkehr wird zeitweise behindert.
Dauer: Montag, 28. September bis Freitag, 30. Oktober 2020
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 18. September 2020 sca/zea
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger