BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978, verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Werkleitungs- und Strassensanierungsarbeiten an der Murgenthalerstrasse in Wolfwil sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Die erste Bauphase erfolgt im Einbahnregime ab dem Knoten Kronengasse / Fulenbacherstrasse bis zur Liegenschaft Murgenthalerstrasse 14. Für die Gegenrichtung wird eine Umleitung via Bännlistrasse eingerichtet. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
– Der Verkehr wird innerhalb der darauffolgenden Bauetappen einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
– Der Durchgangsverkehr (LKW) wird während der gesamten Bauzeit via Fulenbacherstrasse / Bännlistrasse umgeleitet.
– Die Höchstgeschwindigkeit wird im Baustellenbereich auf 30 km/h verfügt.
– Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder gesperrt.
– Der Fussverkehr ist innerhalb der Baustelle gewährleistet.
Dauer:
Montag, 18. August 2025 bis Ende Dezember 2026
Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen b. Olten und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 31. Juli 2025 mem/fls
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler