Der Stadtrat von Olten hat mit Beschluss Nr. 102 vom 7. April 2025 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Aufhebung von zwei Parkfeldern; blaue Zone (4.18)
– Bergstrasse, vor der Liegenschaft Bergstrasse 23
Gegen die Verkehrsmassnahme kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 200674/006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.
Olten, 17. April 2025
Direktion Präsidium
Abteilung Ordnung und Sicherheit