Der Stadtrat von Olten hat mit Beschluss Nr. 163 vom 9. Juni 2025 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
Anbringen des Hinweissignals 4.20 (Parkieren gegen Gebühr) mit Zusatz «max. 10 Std. / mit Industrieparkkarte unbeschränkt»
– Sportstrasse, Kies-Parkplatz (zwischen Bornfeldstrasse und Gheidweg)
– Bornfeldstrasse, Parkplatz Eishalle (neben Pumptrack)
– Erlimattweg, Parkplatz Stadthalle Vorplatz und Ost
Gegen die Verkehrsmassnahme kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 200674/006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.
Olten, 11. September 2025
Direktion Präsidium
Abteilung Ordnung und Sicherheit