Gemeindewappen Olten | Amtliche Mitteilungen Anzeiger TGO Thal Gäu Olten

Verkehrsmassnahmen in Olten, Quartiere Waldheim und Meierhof

Der Stadtrat von Olten hat mit Beschluss Nr. 272 vom 14. September 2026 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:

Umwandlung der Blauen Zone in eine Parkverbotszone mit Aufhebung der Parkplätze: Änderung der bestehenden Signalisation Blaue Zone (Hinweissignal 4.18) mit Zusatz «Sektor 4, Blau markierte Felder mit P-Karte 4 unbeschränkt» in eine Parkverbotszone (Vorschriftssignal 2.50) mit Zusatz «ZONE» sowie Aufhebung von Parkplätzen der Blauen Zone (Hinweissignal 4.18), die bisherigen Vorschriftssignale 2.13 (Verbot für Motorwagen und Motorräder) mit Zusatz «ausgenommen Zubringerdienst», 2.30 (Höchstgeschwindigkeit Zone 30) und die jeweiligen Signale bezüglich Fahrtrichtungen behalten ihre Gültigkeit.

– Quartier Waldheim

Umwandlung des Parksektors 9 in Parksektor 4 mit Schaffung zusätzlicher Parkplätze: Änderung des bestehenden Zusatzes der Blauen Zone (Hinweissignal 4.18) «Sektor 9, Blau markierte Felder mit P-Karte 9 unbeschränkt» in «Sektor 4, Blau markierte Felder mit P-Karte 4 unbeschränkt» sowie Markierung zusätzlicher Parkplätze der Blauen Zone (Hinweissignal 4.18).

– Quartier Chnoblauch / Meierhof

Gegen die Verkehrsmassnahme kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 200674/006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.

Olten, 24. September 2026

Direktion Präsidium
Abteilung Ordnung und Sicherheit