Der Stadtrat von Olten hat mit Beschluss Nr. 125 vom 5. Mai 2025 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
Montag, 2. Juni 2025, bis Freitag, 17. Oktober 2025
Anbringen des Hinweissignals 4.08 (Einbahnstrasse), auf der Gegenseite das Vorschriftssignal 2.02 (Einfahrt verboten)
– Ziegelackerstrasse, zwischen Solothurnerstrasse und Ziegelfeldstrasse
Anbringen des Vorschriftssignals 2.33 (Fahrtrichtung links)
– Ziegelackerstrasse, bei der Ausfahrt Parkhaus Bornblick
Anbringen des Vorschriftssignals 4.08.1 (Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Velo, Mofa und öffentlicher Bus), auf der Gegenseite das Vorschriftssignal 2.02 (Einfahrt verboten) mit Zusatz «ausgenommen Velo, Mofa und öffentlicher Bus»
– Solothurnerstrasse, zwischen Werkhofstrasse und Ziegelackerstrasse
Die Busse der BOGG fahren, von einer LSA geregelt, im Gegenverkehr.
Die Bauherrschaft, der Bauunternehmer und das beauftragte Ingenieurbüro werden alles daransetzen, die Behinderungen so gering wie möglich zu halten und danken im Voraus für das Verständnis.
Olten, 15. Mai 2025
Direktion Präsidium
Abteilung Ordnung und Sicherheit