Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Wolfwil hat am 22. Januar 2024 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (2.14) mit Zusatztafel «ausgenommen forst- und landwirtschaftliche Fahrten»
– Gemeindestrasse 90128, Im Hasel ab GB-Nr. 1954
Der Plan kann während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung Wolfwil während den Schalterstunden eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.
Der Gemeinderat