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Verkehrspolizeiliche Massnahme

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Egerkingen hat am 19. Juni 2024 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:

Temporäre Verkehrsmassnahme vom 24. Juni 2024 bis 31. Dezember 2025

Höchstgeschwindigkeit 30 (2.30) im Baustellenbereich

– Güterstrasse, GB-Nr. 90107
– Bahnhofplatz, GB-Nr. 3096

Der Plan kann während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung Egerkingen während den Schalterstunden eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.00 zu hinterlegen.