Der Gemeinderat der Gemeinde Fulenbach hat am 12.6.2024 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Zonensignalisation: Beginn und Ende der Zone (2.59.1/2.59.2) / «Tempo 30» (2.30)
Die Tempo-30-Zone umfasst folgende Gebiete:
– Fridaustrasse
– Höllstrasse
– Stadtacker
– Eichenweg
– Buchenweg
– Ahornweg
Im Widerspruch stehende Signalisationen werden aufgehoben.
Der Plan Nr. 3.09.098.0541– 01A vom 14.6.2024 kann während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung Fulenbach während den Schalterstunden eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006 074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.