Rickenbach

Verkehrspolizeiliche Massnahme

Der Gemeinderat der Gemeinde Rickenbach SO hat am 27. Juni 2024 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:

Bestehende Signalisation:
Parkieren mit Parkscheibe (4.18) mit Zusatztafel «max. 8 Std.»
– Rickenbach, GB-Nr. 360

Neue Signalisation:
Parkieren mit Parkscheibe (4.18) mit Zusatztafel «max. 8 Std. ausgenommen mit Parkkarte Schulpersonal »
– Rickenbach, GB-Nr. 360

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.