Wangen-bei-Olten

Verkehrspolizeiliche Massnahme

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Wangen bei Olten hat am 27.1.2025 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:

Bestehende Signalisation

Verbot für Motorwagen und Motorräder (2.13) mit der Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet ausgenommen an Sonn- und Feiertagen sowie kirchlichen Anlässen»

Anpassung der bestehenden Signalisation

Verbot für Motorwagen und Motorräder (2.13) mit der Zusatztafel «Zubringerdienst und ÖV gestattet»

Zwischen den Standorten

– Untere Dünnernstrasse, ab Bushaltestelle Danzmatt ostwärts und
– Untere Dünnernstrasse, ab Einlenker ERO Ost westwärts

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden.
Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.