Der Gemeinderat der Gemeinde Fulenbach hat am 25. März 2026 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Bestehende Signalisation
Einfahrt verboten (2.02)
– Stadtacker, ab GB-Nr. 849
Neue Zusatztafel
– Fahrrad (Piktogramm) [5.31] gestattet
Bestehende Signalisation
Einbahnstrasse (4.08)
– Stadtacker, ab GB-Nr. 986
Änderung der Signalisation in
Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (4.08.1)
– Stadtacker, ab GB-Nr. 986
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen. Wird der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig bezahlt, tritt das Bau- und Justizdepartement auf die Beschwerde nicht ein.