Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Balsthal hat am 19. Januar 2023 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Zonensignalisation: Beginn und Ende der Zone (2.59.1/2.59.2) / «Tempo 30» (2.30)
Die Erweiterung der Tempo-30-Zone umfasst folgende Gebiete:
– Moos
– Thalbrücke
– Ziegelhütte
Die beiden zugehörigen Pläne der BSB+Partner, Ingenieure und Planer, Nrn. 8040/1 und 8040/2 vom 17.12.2021 können während der Beschwerdefrist auf der Bauverwaltung der Einwohnergemeinde Balsthal während der Schalterstunden eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden.
Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.