Neuendorf

Verkehrspolizeiliche Massnahme Verbot für Motorwagen und Motorräder

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Neuendorf hat am 19. Dezember 2023 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:

Neue Signalisation:


Verbot für Motorwagen und Motorräder (2.13) mit Zusatztafel «ausgenommen ÖV»

– GB-Nr. 855

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.