Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oensingen hat am 21. März 2022 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
«Höchstgewicht 2,5 t» (2.16) mit der Zusatztafel: «Land- und Forstwirtschaft gestattet»
– beidseits der Brücke über Autobahn, zwischen Dünnernstrasse und Stülzenmattweg
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen ab Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (Postkonto 45-1-4) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.
Der Gemeinderat