Oensingen

Verkehrspolizeiliche Massnahmen

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oensingen hat am 7. Juni 2021 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:

Zonensignalisation:


«Begegnungszone» (2.59.5) bzw.
«Ende der Begegnungszone» (2.59.6)

– Buttenstrasse, zwischen Schloss-Strasse und Bubenrainstrasse

– Weingartenweg, westlich der Einmündung Schlossstrasse

Die Pläne können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung Oensingen während der Schalterstunden eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (PC-Nr. 45-1-4) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.