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Volksinitiative in der Stadt Olten: Stadtklimainitiative

Folgendes Initiativbegehren wurde bei der Stadtkanzlei eingereicht:

I. Wortlaut:
Die unterzeichnenden Stimmberechtigten stellen hiermit, gestützt auf Art. 11 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Olten (SRO 111) sowie auf das Kulturförderungskonzept der Einwohnergemeinde der Stadt Olten (SRO 141, vom Gemeindeparlament am 18.11.2004 genehmigt), folgendes Begehren:

«Gestützt auf Art. 2.h.) der Gemeindeordnung wird der Stadtrat von Olten beauftragt, ein Reglement zum Schutz der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der Klimaveränderung zu erlassen.

Das Reglement soll insbesondere folgende Punkte enthalten:

Zweck
1. Die Stadt Olten trifft wirksame Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der Klimaveränderung. Sie ergreift insbesondere bei der Gestaltung des öffentlichen Raums Massnahmen zum Erhalt sowie zur Verbesserung von Lebensqualität und Gesundheit der Bevölkerung.

Massnahmen
2. Zu diesem Zweck unterstützt die Stadt Olten die Entsiegelung von befestigten Flächen in sickerfähige und begrünte Oberflächen, das Pflanzen möglichst vieler Bäume und die Begrünung von Fassaden und Dächern. Zudem ermöglicht sie zugängliche Wasserelemente und Gewässer sowie einen nachhaltigen Umgang mit Regenwasser und schafft Voraussetzungen zur Sicherstellung des klimatischen Kaltluftsystems.

3. Weiter wandelt die Stadt Olten zu diesem Zweck öffentliche Strassen in zusätzliche Begegnungszonen, sichere Flächen für den Fuss- und Veloverkehr sowie öffentliche Räume mit hoher Aufenthaltsqualität um. Wo immer möglich tragen diese auch zum Ausbau und zur Aufwertung der ökologischen Infrastruktur bei.

Umsetzung
4. Mindestens 5% der öffentlichen befestigten Flächen im Eigentum der Einwohnergemeinde werden in den nächsten 10 Jahren entsiegelt und mit möglichst vielen Bäumen bepflanzt, um ökologisch wertvolle Grün- und Erholungsräume zu schaffen. Diese Umwandlungen dürfen nicht zulasten der Flächen für Fuss-, Velo- und öffentlichen Verkehr erfolgen.

5. Die Stadt Olten wandelt in den nächsten 10 Jahren eine Gesamtverkehrsfläche, die mindestens 5% der öffentlichen Gemeindestrassen und Parkplätze (Referenzjahr 2025) entspricht, in Verkehrsflächen für sicheren Fuss- und Veloverkehr um. Auch für Velo- und Fussgängerverkehr umgewandelte Flächen auf Kantonsstrassen können dabei angerechnet werden.

Berichterstattung
6. Die Stadt Olten informiert jährlich im Verwaltungsbericht über den Stand der Umsetzung der Massnahmen und deren Wirkung.»

Begründung:
Grünflächen sorgen durch Beschattung und Verdunstung für eine lokale Abkühlung und tragen zur Hitzeminderung der Stadt bei. Mit einer Steigerung der städtischen Grünflächen wird das Stadtklima hitzeerträglicher gemacht. Damit wird ein massgeblicher Beitrag zur Erhaltung der Lebensqualität in der Stadt und zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung geleistet.

II. Folgende Personen gehören dem Initiativkomitee an:
Bachmann Beat, Mettelweg 7, 4600 Olten; Send Cécile, Krummackerweg 31, 4600 Olten; Eberhard Florian, Maienstrasse 73, 4600 Olten; Frey Jann, Fustligweg 21, 4600 Olten; Kisker Salome, Sonnhaldenstrasse 52, 4600 Olten; Lütolf Lukas, Reiserstrasse 42, 4600 Olten; Tang Seu-Jhing, Baslerstrasse 44, 4600 Olten.

Das Initiativkomitee ist berechtigt, diese Volksinitiative vorbehaltlos zurückzuziehen.

III. Die Sammelfrist läuft bis zum 26. Mai 2025. Die Initiative kommt zustande, wenn bis zu diesem Zeitpunkt mindestens 500 beglaubigte Unterschriften eingereicht worden sind.

Olten, 27. März 2025

STADTKANZLEI OLTEN