Kestenholz

Wahl Friedensrichter/in – Erneuerungswahl 2025 (Amtsperiode 2025 – 2029)

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Kestenholz hat, gestützt auf § 30 Abs. 1 c) des Gesetzes, über die politischen Rechte vom 22. September 1996 beschlossen:

1. Die Wahl des Friedensrichters oder der Friedensrichterin erfolgt am Montag, 30. Juni 2025, durch den Gemeinderat.

2. Eine Kandidatur muss bis am Montag, 2. Juni 2025, 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

3. Die Wahl erfolgt nach dem Majorzverfahren (§§ 41 ff. und § 133 ff. GpR). Im ersten Wahlgang gilt das absolute Mehr. Stehen nicht mehr vorgeschlagene Kandidaten zur Verfügung als Sitze zu besetzen sind, gelten diese bereits im ersten Wahlgang als in stiller Wahl gewählt.

Einwohnergemeinde Kestenholz

Der Gemeindeschreiber
Marco Bürgi