Nach Anpassungen der ersten Auflage und gemäss der Kant. Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren vom 3. Juli 1978, §§ 15 ff., wird für folgende Arbeit ein Beitragsplan mit der provisorischen Berechnung der Beiträge öffentlich aufgelegt:
Ausbau Rainacker Nord
Plan Nr. 315114 – 5.7 Beitragsplan Strassenausbau
Auflagefrist 7. August 2025 bis 8. September 2025
Auflageort Gemeindekanzlei Matzendorf während der Schalteröffnungszeiten
Rechtsmittel Gegen den Beitragsplan kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Gemeinderat Matzendorf