Aufgrund der weiterhin sehr labilen epidemiologischen Lage verlängert der Kanton Solothurn die Allgemeinverfügung betreffend zusätzliche Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bis Ende dieses Jahres. Zudem wird für Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen eine Bewilligung des Departements des Innern benötigt.
Die epidemiologische Gesamtsituation bleibt sehr labil. Während der kommenden Herbst- und Wintermonate werden sich die Menschen zudem wieder vermehrt in Innenräumen aufhalten, was die Verbreitung des Coronavirus begünstigen wird. Der Kanton Solothurn verlängert deshalb die Allgemeinverfügung.
In drei Bereichen sind dabei jedoch kleinere Lockerungen vorgesehen:
Restaurants werden von der Pflicht zur Beschränkung der maximalen Anzahl von gleichzeitig anwesenden Gästen auf 100 Personen ausgenommen. Dasselbe gilt für private, nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Betrieben stattfindende Veranstaltungen, bei denen die anwesenden Personen den Organisierenden bekannt sind.
Mit Einkaufseinrichtungen und Märkten vergleichbare Anlässe (zum Beispiel Messen und Gewerbeausstellungen) gelten künftig nicht mehr als Veranstaltungen.
Für Bars und Clubs gelten folgende Regelungen: In den Gästebereichen von Bars und Clubs dürfen gleichzeitig maximal 100 Gäste anwesend sein, wenn die Konsumation nicht ausschliesslich sitzend (an einem fest zugewiesenen Platz) erfolgt und wenn weder der Abstand von 1,5 Metern eingehalten (mehr als 15 Minuten) noch Schutzmassnahmen ergriffen werden können. Bars und Clubs können mehrere räumlich klar getrennte Gästebereiche mit je maximal 100 Personen betreiben. Ausserhalb der betreffenden Gästebereiche muss, sofern die Möglichkeit einer Durchmischung besteht, entweder der Mindestabstand eingehalten oder eine Schutzmaske getragen werden.
Grossveranstaltungen wieder erlaubt
Ab heute sind Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen wieder erlaubt. Diese sind jedoch mit strengen Auflagen (Schutzkonzept et cetera.) verbunden und es braucht dafür in jedem Fall eine Bewilligung des Departements des Innern. Die fachliche Beurteilung der Ge suche erfolgt durch das interdisziplinäre Team «Fachdialog Veranstaltungen» des Fachstabs Pandemie. Die epidemienrechtliche Bewilligung ist eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung der gastwirtschaftlichen Anlassbewilligung durch die Gemeinde.
Organisatorinnen und Organisatoren von öffentlichen Veranstaltungen mit 100 bis 1000 Besucherinnen und Besuchern beziehungsweise Teilnehmenden haben, sofern weder der erforderliche Abstand noch Schutzmassnahmen ergriffen werden können, eine Unterteilung in Steh- oder Sitzplatzsektoren mit maximal 100 Personen vorzunehmen.