Leibenpflicht Kanton Solothurn
Zum Schutz des Wildtier-Nachwuchses gilt bis Ende Juli im Wald die Leinenpflicht.

Bis Ende Juli gilt für Hunde die Leinenpflicht

Während der nächsten Monate bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Damit in dieser sensiblen Zeit weder die Mutter- noch Jungtiere durch freilaufende Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern bis Ende Juli eine generelle Leinenpflicht.

Im Kanton Solothurn sind rund 18600 Hunde registriert. Damit diese während der Setz- und Brutzeit für die Mutterund Jungtiere keine Gefahr darstellen, herrscht im Kanton Solothurn für Hunde im Wald in der Zeit bis zum 31. Juli eine generelle Leinenpflicht. Besonders gefährdet sind in dieser sensiblen Zeit die Nester von Bodenbrütern, Junghasen und frisch gesetzte Rehkitze.

Das kantonale Amt für Wald, Jagd und Fischerei appelliert an die Hundehalterinnen und -halter, während der kommenden vier Monate beim Ausführen ihrer Hunde der Setz- und Brutzeit der Wildtiere besondere Beachtung zu schenken und die Leinenpflicht für Hunde im Wald konsequent einzuhalten. Kritisch sind zudem die Bereiche im Offenland von Waldrändern und Hecken. Mit Roll-Leinen kann den Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum gewährt werden. Hundehalterinnen und -halter, die sich nicht an diese Pflicht halten, müssen mit einer Busse rechnen.

Text: MGT & Bild: NIK