Vom 1. März bis 30. April können Solothurner Unternehmen nochmals Härtefallgesuche für Umsatzeinbussen der Jahre 2020 und 2021 einreichen. Neu können auch Firmen ein Härtefallgesuch einreichen, die bisher nicht von der Branchenaufzählung der kantonalen Härtefallverordnung erfasst waren. Auch die Unterstützungsmassnahmen für den Kulturbereich werden fortgesetzt.
Erneut können Solothurner Unternehmen Härtefallgesuche für Umsatzrückgänge der Jahre 2020 und 2021 einreichen, das heisst es von Seiten Kanton in einer Medienmitteilung. Dazu hat der Regierungsrat die Verordnung 2 über die Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 (HFV 2020) beschlossen.
Der HFV 2020 vorausgegangen ist eine Anpassung der Bestimmungen des Bundes, wonach sich der Bund neu auch an der Finanzierung von Härtefallbeiträgen beteiligt, für die beim Kanton bis Mitte 2022 ein Gesuch eingereicht wird. Zudem sollen neu auch Umsatzeinbussen für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis 31. Dezember 2021 geltend gemacht werden können. So können Umsatzrückgänge aufgrund der Zertifikatspflicht bei der Bemessung des Härtefallbeitrags berücksichtigt werden. Neu können alle Unternehmen, welche bisher keinen Härtefallbeitrag erhalten haben (beispielsweise aufgrund der Brancheneinschränkung), eine Umsatzeinbusse von mehr als 40 Prozent gegenüber dem durchschnittlichen Umsatz der Jahre 2018/2019 aufweisen und die übrigen Zulassungskriterien erfüllen, ein Gesuch für einen Härtefallbeitrag für Umsatzrückgänge wegen Covid-19-Massnahmen einreichen. Die nationalen Rechtsgrundlagen für die Unterstützung der Unternehmen mit Härtefallbeiträgen für ungedeckte Kosten des Zeitraumes Januar bis Juni 2022 sind am 8. Februar in Kraft getreten. Eine Einreichung von Härtefallgesuchen ist im Kanton Solothurn laut Mitteilung der Staatskanzlei ab dem 1. Mai 2022 möglich.
Auswirkungen auf den Kultursektor werden abgefedert
Die Corona-Pandemie hat nach wie vor Auswirkungen auf den Kultursektor. Der Regierungsrat hat die Fortsetzung der Unterstützungsmassnahmen für den Kulturbereich im Jahr 2022 beschlossen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 auf den Kultursektor sollen weiterhin abgefedert werden können. Gemäss Covid-19-Gesetz kann der Bund Kulturunternehmen, Kulturschaffende sowie Kulturvereine im Laienbereich auch in diesem Jahr mit Finanzhilfen unterstützen. Die Kantone sind dafür zuständig, die Unterstützungsmassnahmen umzusetzen. Im Kanton Solothurn ansässige Kulturunternehmen und Kulturschaffende können beim kantonalen Amt für Kultur und Sport Ausfallentschädigungen beantragen. Kulturunternehmen können um Beiträge für Transformationsprojekte ersuchen.
Die revidierte Covid-19-Kulturverordnung des Bundes enthält einzelne Präzisierungen. Dazu gehört unter anderem, dass die Ausfallentschädigung an Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie die Entschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich am Ende des Schadenszeitraums auslaufen, sobald sämtliche staatliche Einschränkungen – darunter auch die Zertifikatspflicht – wegfallen. Hingegen werden die Nothilfe an Kulturschaffende sowie die Beiträge an Transformationsprojekte unabhängig von einem allfälligen Wegfall behördlicher Einschränkungen bis Ende dieses Jahres ausgerichtet, wie der Kanton mitteilt.
Bund und Kanton finanzieren gemeinsam
Die finanziellen Mittel für die Ausfallentschädigungen und für die Transformationsprojekte werden von Bund und Kantonen gemeinsam zu gleichen Teilen bereitgestellt. Der Regierungsrat hat die Umsetzung der Massnahmen für das Jahr 2022 beschlossen und eine Unterstützungshilfe mit einem Kostendach von maximal 2,4 Mio. Franken genehmigt. Der Bund leistet Beiträge in derselben Höhe, sofern diese benötigt werden.
Die Bearbeitung der Gesuche für das Jahr 2021 ist noch nicht abgeschlossen, die Auszahlungen erfolgen laufend. Bis heute wurden seit Beginn der Unterstützungsmassnahmen insgesamt rund 8,8 Mio. Franken als Ausfallentschädigungen sowie Beiträge an Transformationsprojekte im Kanton Solothurn ausbezahlt. Davon wurden 3,4 Mio. Franken in der Phase 1 (März bis Oktober 2020) und 5,4 Mio. Franken in der Phase 2 (November 2020 bis Dezember 2021) verwendet. Auf diese Weise konnten die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 auf den Kultursektor und die nachhaltige Schädigung der Solothurner Kulturlandschaft abgemildert werden.
