Elektroautomobile sollen künftig ebenfalls der Automobilsteuer unterstellt werden. Der Regierungsrat begrüsst die Revision der bundesrätlichen Verordnung. Auch auf kantonaler Ebene könnte die Steuerbefreiung für E-Autos fallen.
Die Anzahl der importierten Elektrofahrzeuge hat sich seit 2018 von jährlich 8000 auf 45 000 gesteigert. Die seit 1997 geltende Massnahme, sie von der Automobilsteuer bei der Einfuhr zu befreien, führt deshalb heute zu einem spürbaren Rückgang der Steuereinnahmen, welche für den Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) verwendet werden. Der Kanton Solothurn und zahlreiche Gemeinden im Kanton bearbeiten Bauvorhaben, die vom NAF finanziell unterstützt werden. Es sei dem Regierungsrat deshalb ein grosses Anliegen, dass der NAF auf finanziell gesunden Füssen steht, heisst es in einer Medienmitteilung.
Die Besteuerung der Elektrofahrzeuge in den einzelnen Kantonen (Motorfahrzeugsteuer, Strassenverkehrssteuer) ist nicht Teil der Vorlage. Im Kanton Solothurn wird aktuell allerdings die Steuergesetzgebung für Motorfahrzeuge und Schiffe überarbeitet. Die Besteuerung der Elektrofahrzeuge ist Teil dieser Revision.