Der Bund will auf der Basis der Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie das Epidemiengesetz anpassen. Der Regierungsrat unterstützt die Vorschläge, insbesondere die Massnahmen zur Stärkung der Gesamtführung durch den Bund und die präzisere Regelung der Finanzierung von Tests, Impfungen und wichtigen medizinischen Gütern.
Der Regierungsrat begrüsst die umfassende und durchdachte Revision des Epidemiengesetzes. Diese beinhaltet gesundheitliche, wirtschaftliche und soziale Aspekte, die für die Krisenprävention und Krisenbewältigung zentral sind. Die wichtigsten Erkenntnisse aus der Pandemie sind darin abgebildet. Prozesse, Instrumente und Zuständigkeiten sollen im Hinblick auf eine künftige Gesundheitskrise klarer umschrieben werden.
Die Revisionsvorlage klärt die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen. Der Regierungsrat befürwortet die stärkere strategische Gesamtführung durch den Bundesrat während Krisenzeiten. Um Unklarheiten oder Missverständnisse in Bezug auf die Aufgabenteilung zu beseitigen, seien jedoch weitere Anpassungen und Präzisierungen notwendig. Zudem legt die Regierung grossen Wert darauf, dass die Kantone bei wichtigen Entscheidungen stets angemessen miteinbezogen und vorgängig angehört werden.
Die präzisere Regelung der Finanzierung von Tests, Impfungen und wichtigen medizinischen Gütern hebt die Regierung positiv hervor. Für eine gute Zusammenarbeit in Krisen sei im Bereich übertragbarer Krankheiten eine verbindlichere Vorbereitung und enge Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Stellen auch in der normalen Lage entscheidend.