Energiegesetz Kanton Solothurn / Anzeiger Thal Gäu Olten
Die Realisierung von Solar- und Windanlagen soll vereinfacht werden, energiesparende Gebäudesanierungen attraktiver sein.

Für nachhaltige und effiziente Nutzung

Regierung verabschiedet Vorlage zur Totalrevision des Energiegesetzes zuhanden Parlament

Der Regierungsrat hat vergangene Woche die Vorlage zur Totalrevision des Energiegesetzes zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Unter Einbezug von Interessengruppen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft sei nach mehrheitsfähigen Lösungen gesucht worden, teilt die Staatskanzlei mit. Das revidierte Gesetz unterstützt eine effiziente und klimaschonende Energienutzung, fokussiert auf Anreize und Förderung und berücksichtigt zahlreiche rechtliche, technische und gesellschaftliche Veränderungen der letzten Jahre.

Das bestehende Energiegesetz des Kantons Solothurn bietet nach über 30 Jahren keine ausreichende Grundlage mehr, um den Veränderungen in der Energieund Klimapolitik wirksam begegnen zu können. Mit einem breiten Dialog, im Rahmen eines Stakeholderprozesses, wurde unter Einbezug von Interessengruppen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft die Grundlage geschaffen, um mehrheitsfähige Lösungsmöglichkeiten zu definieren. Auf dieser Basis wurde das Energiekonzept und die nun vorliegende Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes erarbeitet. Damit sei zuerst ein Fundament geschaffen worden, um in strittigen Fragen realisierbare Lösungen zu finden, schreibt der Kanton. Der Verdienst und Dank für diese Lösungen gebühre allen Partnerinnen und Partnern dieser Interessengruppen, die in zahlreichen Besprechungen vor und nach der Vernehmlassung dieses Fundament erst ermöglicht hätten.

Anreize und Förderung zur Stärkung der Eigenverantwortung
Das neue, überarbeitete Gesetz unterstützt eine umwelt- und klimaschonende Energienutzung und fokussiert dabei auf Anreize, Förderung und Stärkung der Eigenverantwortung. Zusätzliche Fördermassnahmen machen energiesparende Gebäudesanierungen noch attraktiver und unterstützen damit die Eigentümerinnen und Eigentümer.

Innovationen im Energiesektor sollen stärker gefördert und neue Ideen vorangetrieben werden. Bei Energieplanungen kann der Kanton die Gemeinden mit finanziellen Beiträgen und technischen Grundlagen stärker unterstützen. Die Planung und Realisierung von Windund Solaranlagen soll so auch vereinfacht werden.

Energiegesetz Kanton Solothrun / Anzeiger Thal Gäu Olten
Im Bereich der Mobilität können zukünftig Ladestationen in Mehrfamilienhäusern gefördert werden.


Ladestationen bereits einplanen
Im Bereich der Mobilität können gemäss Mitteilung der Staatskanzlei zukünftig Ladestationen in Mehrfamilienhäusern gefördert werden. Dies ermöglicht attraktive Lademöglichkeiten direkt am Wohnort. Zudem sollen bei der Planung von neuen Gebäuden schon während des Baus minimale Vorbereitungen für Ladestationen vorgesehen werden. Dies verhindert teure Nachrüstungen nach der Bauphase.

Zentrales Anliegen ist die Erhöhung der Energieeffizienz
Die Erhöhung der Energieeffizienz ist ebenfalls ein zentrales Anliegen, wie der Kanton mitteilt. Neue Gebäude sollen zukünftig einen Teil der benötigten Elektrizität mit erneuerbarer Energie selber erzeugen. Falls eine Neuinstallation oder ein Ersatz einer fossilen Heizung notwendig wird, soll dies weiterhin zulässig sein, wenn der Grenzwert für den CO2- Ausstoss eingehalten wird. Dies ermöglicht auch eine Gesamtbetrachtung des Gebäudes, in welcher aufgezeigt werden kann, ob im betreffenden Gebäude nicht eine interessantere Heizungsalternative möglich wäre. Auf die Neuinstallation oder den Ersatz von fest installierten elektrischen Widerstandsheizungen soll in Zukunft wegen des hohen Strombedarfs verzichtet werden. Falls bei den vorgesehenen Massnahmen besondere Gebäudesituationen bestehen oder ein persönlicher Härtefall vorliegt, können Ausnahmen bewilligt werden.

Weitere Informationen: energie.so.ch

Text: MGT & Bilder: ZVG