Der Regierungsrat hat jüngst neun Massnahmen beschlossen, um den Schutz vor schwerer Gewalt gezielt zu verbessern. Hochrisikosituationen sollen schneller erkannt und die präventive Tatpersonenarbeit ausgebaut werden. So sollen schwere Gewalttaten möglichst verhindert und der Schutz Betroffener gestärkt werden.
Angesichts der schweizweit steigenden Vorfälle schwerer Gewalt im häuslichen Bereich hat der Regierungsrat im November 2025 beschlossen, die Wirksamkeit der kantonalen Hilfs- und Interventionsmassnahmen zu überprüfen. Der seit kurzem vorliegende Bericht zeigt: Die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden – Polizei, Staatsanwaltschaft, Opferhilfe, Bewährungshilfe, KESB, Gerichte – funktioniert gut. In verschiedenen Bereichen sei aber Potenzial für Optimierungen gesichtet worden, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei. Mit insgesamt neun Massnahmen soll der Schutz vor schwerer Gewalt im Kanton Solothurn gezielt verbessert werden.
Risikomomente früh erkennen
Sechs dieser Massnahmen werden von den zuständigen Stellen direkt umgesetzt. Unter anderem wird die Beratungsstelle Opferhilfe künftig mit einem standardisierten Risikoerkennungstool arbeiten. Dieses bewährte Instrument schätzt das Risiko von Gewalt durch Männer gegen aktuelle oder ehemalige Partnerinnen ein. Damit sollen Warnsignale für schwere Gewalt systematischer erkannt und Schutzmassnahmen gezielt ausgerichtet werden können. Ausserdem baut die Beratungsstelle eine Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Unternehmen auf, das Mobiltelefone und andere digitale Datenträger auf unwissentlich installierte Überwachungssoftware überprüft. So kann frühzeitig erkannt werden, ob eine Tatperson sein Opfer widerrechtlich überwacht. Auch werden die laufenden Anstrengungen weitergeführt, die Anzahl Anordnungen von Gewaltberatung und Lernprogrammen im Rahmen von Strafbefehlen zu steigern. Angestrebt wird auch eine vermehrte Anordnung solcher Beratungen und Programme bei Verfahren, die abgebrochen werden.
Weitere Massnahmen in Prüfung
Geprüft werden soll zudem, inwiefern angeordnete Gewaltberatungen für Erziehungsberechtigte als Kindesschutzmassnahme regulär eingeführt werden können. Geprüft wird auch, wie die frühzeitige Ansprache beider beteiligten Personen nach Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt eingeführt werden kann, um eine Eskalation zu verhindern.
Der Regierungsrat bestätigt mit diesen Massnahmen sein Bekenntnis, den Schutz Betroffener weiter zu stärken und schwere Gewalttaten durch frühzeitige, koordinierte und wirksame Interventionen möglichst zu verhindern.
Im Notfall sollte man sich stets via Nr. 117 an die Polizei wenden.
Weitere Unterstützungs- und Beratungsangebote im Kanton Solothurn:
- Beratung für Opfer von Gewalt rund um die Uhr: 142
- Beratungsstelle Opferhilfe, 062 311 86 66, opferhilfe.so.ch
- Frauenhaus Aargau Solothurn, 062 823 86 00, frauenhaus-ag-so.ch
- Beratungsstelle Gewalt, 032 627 29 92, beratunggewalt.so.ch