Auch für ihn gilt während der nächsten vier Monate im Wald eine Leinenpflicht.
Auch für ihn gilt während der nächsten vier Monate im Wald eine Leinenpflicht.

Bis Ende Juli gehören Hunde im Wald an die Leine

Zahlreiche Wildtiere bringen im Laufe der kommenden Monate ihren Nachwuchs zur Welt. Damit weder Mutter- noch Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch freilaufende Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern eine generelle Leinenpflicht: seit dem 1. April bis 31. Juli.

Damit Hunde während der Brut- und Setzzeit für die Mutter- und Jungtiere keine Gefahr darstellen, gilt in den Solothurner Wäldern bis zum 31. Juli eine generelle Leinenpflicht. Besonders gefährdet sind in dieser sensiblen Zeit die Nester von Bodenbrütern sowie Junghasen und frisch gesetzte Rehkitze.

Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei appelliert an die Hundehalterinnen und Hundehalter, während der kommenden vier Monate beim Ausführen ihrer Hunde der Brut- und Setzzeit der Wildtiere besondere Beachtung zu schenken und die Leinenpflicht im Wald konsequent einzuhalten. Kritisch sind zudem die Bereiche im Offenland von Waldrändern und Hecken. Mit Schleppleinen kann Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum gewährt werden. Hundehalterinnen und Hundehalter, die sich nicht an diese Pflicht halten, müssen mit einer Busse rechnen.

Text: MGT & Bild: ZVG