Gestützt auf §§ 15 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) legt der Gemeinderat Oberbuchsiten folgende Akten öffentlich auf:
Zu genehmigende Akten
• Änderungen Naturgefahrenplan Oberbuchsiten – Gebiet Dünnern sowie Rüteli und Wilweid (Plan Nr. 22366/1)
• Änderungen im Zonenreglement der Gemeinde Oberbuchsiten
Orientierende Akten
Raumplanungsbericht
Auflageort: Gemeindeverwaltung Oberbuchsiten, Buchsweg 2, Oberbuchsiten
Auflagedauer: 3. September 2026 bis 2. Oktober 2026
Gemäss § 16 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) kann während der Auflagefrist je dermann, der durch die Auflageakten berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Oberbuchsiten Einsprache erheben.
Allfällige Einsprachen sind bis spätestens 2. Oktober 2026 schriftlich und begründet, an das Gemeindepräsidium der Gemeinde Oberbuchsiten, Buchsweg 2, 4625 Oberbuchsiten, zu richten.
GEMEINDE OBERBUCHSITEN
Der Gemeinderat