Gunzgen

Hundesteuer 2024

Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden und der dazugehörigen Vollzugsverordnung hat der Hundehalter für jeden im Kanton gehaltenen Hund, welcher vor dem 1. Januar 2024 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Die jährliche Abgabe beträgt CHF 100.–.

Die Hundesteuer wird im Monat April durch die Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird allen per 1. April 2024 in Gunzgen registrierten Hundehaltern zugestellt.

Nach der Zahlungsfrist wird für nicht bezahlte Hundesteuern eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50.– erhoben.

Alle Hundebesitzer, welche keine oder nicht für alle Hunde eine Rechnung erhalten haben, müssen sich bis spätestens am 30. April 2024 auf der Gemeindeverwaltung melden.

Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Hunde in der Datenbank «AMICUS» registriert sein. Sie müssen mit einem Mikrochip oder mit einer Tätowierung gekennzeichnet sein.

Die Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass Ereignisse wie Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug oder Tod eines Hundes jeweils umgehend in der Datenbank AMICUS mutiert und der Gemeindeverwaltung Gunzgen gemeldet werden. Hundehalter, welche ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.

Gemeindeverwaltung Gunzgen