Kappel

Hundesteuerbezug 2024

Laut Gesetz über das Halten von Hunden und der dazugehörigen Vollziehungsverordnung hat der/die Hundehalter/-in für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der am 1. April 2024 älter als 3 Monate ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten. Diese beträgt CHF 80.– (die kant. Kennzeichnungskontrollgebühr entfällt im Jahr 2024).

Die Kosten pro Hund werden jeweils im Monat April durch die Gemeindeverwaltung Kappel in Rechnung gestellt. Die Steuern werden anhand der Hundedatenbank AMICUS erhoben. Nach dem 30. April 2024 wird für nicht bezahlte Rechnungen eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50.– erhoben.

ACHTUNG:
Alle Hunde müssen tätowiert oder mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank «Amicus» (ehemals ANIS) registriert sein. Falls Ihr Hund weder gechipt noch lesbar tätowiert und registriert ist, holen Sie dies umgehend bei Ihrem Tierarzt nach, ein Versäumnis zieht eine Strafanzeige sowie Busse nach sich.

Die Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass Ereignisse wie Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug oder Tod eines Hundes jeweils umgehend der Datenbank AMICUS und der Einwohnergemeinde Kappel gemeldet werden. Verstösse gegen die gesetzlichen Pflichten sind strafbar.

Einwohnergemeinde Kappel