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Verkehrsmassnahmen in Olten, Solothurnerstrasse

Der Stadtrat von Olten hat mit Beschluss Nr. 094 vom 11. März 2024 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:

Anbringen des Vorschriftssignals 2.30 (Höchstgeschwindigkeit) «30»


– Solothurnerstrasse, zwischen Grundstrasse und Werkhofstrasse

Gegen die Verkehrsmassnahme kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr.
200674/006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.

Olten, 21. März 2024

Direktion Präsidium
Abteilung Ordnung und Sicherheit